Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2024
Sonstiges
23.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.10.2020
Termine
02.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2017
Sonstiges
22.12.2016
Sicherungsmaßnahmen
05.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
21.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
28.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
11.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
19.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
14.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
18.01.2001
Neueintragungen